Beschluss: einstimmig angenommen

II.       Beschluss

 

Der Gemeinderat Feldkirchen beschließt dem Bauvorhaben wegen Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Einliegerwohnung in der Zugspitzstr. 5, 85622 Feldkirchen, FlNr. 93/1 das gemeindlichen Einvernehmen zu erteilen.

Der Befreiung von der Wandhöhe wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Der Befreiung wegen der Anordnung der Stellplätze im Vorgartenbereich für die Einliegerwohnung wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.