Sitzung: 23.04.2015 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig angenommen
III. Beschluss
Der Gemeinderat hat Kenntnis von den eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen
genommen.
Der Gemeinderat erkennt ferner die
Abwägungsvorschläge der Verwaltung an und macht sich diese zu Eigen.
Der Planer wird beauftragt, die Änderungen in
den Bebauungsplanentwurf anhand der Vorlage einzuarbeiten. Denjenigen Behörden
und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die Anregungen vorgebracht haben,
ist das Ergebnis der gemeindlichen Entscheidung schriftlich mitzuteilen.
Der Gemeinderat beschließt, für die
2.Änderung des Bebauungsplans Nr. 74 – Gewerbegebiet „Nordwestlich der
Bahnlinie“ mit den beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 26.03.2015 eine
Wiederholung der öffentlichen Auslegung durchzuführen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die erneute
öffentliche Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen.
Es wird bestimmt, dass die Dauer der
Auslegung sowie die Frist für Stellungnahmen gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB auf
14 Tage verkürzt wird.