Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 09.04.2015 wird dem Gemeinderat gemäß § 27 Abs. 4 GO in der Sitzung vom 07.05.2015 erneut zur Genehmigung vorgelegt, da diese aufgrund Urlaub von der Niederschriftführerin bisher nicht unterzeichnet werden konnte.