Sitzung: 12.03.2015 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig angenommen
II. Beschluss
Der Gemeinderat Feldkirchen beschließt aufgrund des Antrags vom 04.03.2015 für die Grundstücke 634/9 und 634/10 den Bauraum um 50 cm nach Westen zu verschieben.
Der Planer wird beauftragt den Bebauungsplanentwurf entsprechend anzupassen.
Der überarbeitete
Bebauungsplanentwurf des Bebauungsplanes Nr. 9 – Teilgebiet A ist gemäß § 4a
Abs. 3 BauGB erneut auszulegen. Die Dauer der Auslegung sowie die Frist für
Stellungnahmen werden auf 14 Tage verkürzt.