Beschluss: einstimmig angenommen

II.       Beschluss

 

Der Gemeinderat Feldkirchen beschließt aufgrund des Antrags vom 04.03.2015 für die Grundstücke 634/9 und 634/10 den Bauraum um 50 cm nach Westen zu verschieben.

 

Der Planer wird beauftragt den Bebauungsplanentwurf entsprechend anzupassen.

 

Der überarbeitete Bebauungsplanentwurf des Bebauungsplanes Nr. 9 – Teilgebiet A ist gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut auszulegen. Die Dauer der Auslegung sowie die Frist für Stellungnahmen werden auf 14 Tage verkürzt.