Beschluss: abgelehnt

III.      Beschluss

 

Der Gemeinderat beschließt, dem Antrag auf Tektur wegen Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garagen, hier: Tektur wegen Errichtung eines Carports, Stand 03.03.2015, Brunnenstr. 4, FlNr. 198/5, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

 

Der Bebauungsplanentwurf Nr. 104 ist dahingehend zu ändern, dass der Carport als Bestandsgebäude aufgenommen wird.